passive Scheckfähigkeit

passive Scheckfähigkeit
Fähigkeit, Bezogener eines  Schecks zu sein. P. Sch. haben nur öffentliche und private Kreditinstitute; doch wird die Gültigkeit der Urkunde als Scheck durch die Nichtbeachtung dieser Vorschrift nicht berührt (Art. 3, 54 ScheckG).

Lexikon der Economics. 2013.

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