- passive Scheckfähigkeit
- Fähigkeit, Bezogener eines ⇡ Schecks zu sein. P. Sch. haben nur öffentliche und private Kreditinstitute; doch wird die Gültigkeit der Urkunde als Scheck durch die Nichtbeachtung dieser Vorschrift nicht berührt (Art. 3, 54 ScheckG).
Lexikon der Economics. 2013.